Förderprogramme für Digitalisierung im Mittelstand

Förderprogramme für Digitalisierung im Mittelstand. Blogbeitrag 3

Im heutigen Blogbeitrag dreht sich alles rund um Förderprogramme für Digitalisierung im Mittelstand. Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen auf Bund- und Länderebene. Wir stellen Ihnen heute zwei ausgewählte Fördermöglichkeiten auf Bundesebene vor und gehen dabei auf die jeweiligen Anforderungen an Ihr Unternehmen sowie auf die Höhe der möglichen finanziellen Unterstützung ein.

Die Steuerliche Forschungszulage

Mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung soll der Innovationsstandort Deutschland gestärkt werden. Das Ziel ist es, kleine und mittelständische Unternehmen zu mehr Forschung und Entwicklung zu bewegen.

Grundsätzlich kann jedes steuerpflichtige Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes die Förderung beantragen. Unterstützt werden hierbei Vorhaben, die in die Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung eingeordnet werden können. Im Zuge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Steueranpassungen wurde das Gesetz bereits überarbeitet. Statt bisher 2.000.000 € förderfähiger Aufwendungen und einem Zuschuss von 500.000 € pro Wirtschaftsjahr, wurden die Beträge verdoppelt auf 4.000.000 € und einer möglichen Unterstützung von 1.000.000 €.

Zum Gesetzestext: hier klicken!

Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU

Zur Stärkung von Digitalisierungsvorhaben hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ins Leben gerufen. Dieses zielt auf kleine und mittlere Unternehmen ab, darunter fallen auch Handwerksbetriebe sowie Freiberufler.

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, der nicht wieder zurückgezahlt werden muss. Dieser kann für Vorhaben zweier sog. „Module“ erhalten werden. Das erste Modul beinhaltet „Investitionen in digitale Technologien“. Hierunter zählen Ausgaben für Hardware und Software sowie Aufwendungen zur Vernetzung des Unternehmens. Unter das zweite Modul fallen „Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen“. Hierzu gehören Weiterbildungen zu den Themen Umgang mit digitalen Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz.

Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 50.000 € pro Unternehmen. Dieser Betrag kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen höher ausfallen, beispielsweise bei Investitionen in die Wertschöpfungskette. Der Förderzuschuss ist dabei abhängig von den Investitionskosten und Unternehmensgröße.

Zu den Voraussetzungen zur Beantragung der Förderung gehört das Ausfüllen eines Digitalisierungsplans, in dem das gesamte Vorhaben inkl. der angestrebten Maßnahmen, dem aktuellen Stand sowie die angestrebten Ziele genau dargelegt werden. Des Weiteren muss die Investition in einer Niederlassung des Unternehmens in Deutschland erfolgen. Das Vorhaben muss innerhalb von 12 Monaten beendet werden (nur in Ausnahmefällen > 12 Monate) und darf bei Ausschüttung der Fördermittel noch nicht begonnen haben. Die genaue Verwendung der Fördermittel muss dabei stets dokumentiert werden.

Zur Website von Digital Jetzt gelangen Sie hier.

Weitere Infos: hier klicken!

 

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Geschrieben von Veröffentlicht am: 17. November 2022Kategorien: Allgemein

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